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Steuervorteil für Immobilieneigentümer

Mehr von Ihrer Immobilie behalten.

Bei vermieteten Immobilien kann eine individuell nachgewiesene kürzere Restnutzungsdauer die jährliche Abschreibung erhöhen. Wir zeigen Ihnen, ob sich eine Prüfung für Ihre Immobilie lohnen könnte.

Gesetzlicher Standard2,0 %
Individuelle Restnutzungsdauer2,0 %
0 %1 %2 %3 %4 %5 %

Mögliche zusätzliche Abschreibung+ 0 €pro Jahr

Beispielrechnung: Gebäudeanteil 300.000 €, Restnutzungsdauer 25 Jahre statt gesetzlicher 2 % AfA. Keine Steuerberatung, kein garantiertes Ergebnis.

Steuervorteil-Check

Wie groß könnte Ihr Potenzial sein?

Für vermietete Immobilien. Bei selbst genutztem Eigentum gibt es keine Gebäudeabschreibung.

Ohne Grundstück. Den Anteil finden Sie oft in der Kaufpreisaufteilung.

190019251950197520002025

Das Gebäude ist 54 Jahre alt.

Gesetzlich meist 2 %, vor 1925 fertiggestellt 2,5 %, ab 2023 fertiggestellt 3 %.

Vorschlag aus dem Gebäudealter (Modell: 80 Jahre Gesamtnutzungsdauer, vorsichtig mindestens 25 Jahre). Den tatsächlichen Wert ermittelt erst das Gutachten.

Zeitachse

Nicht mehr abschreiben. Früher abschreiben.

Über die gesamte Nutzungsdauer schreiben Sie nie mehr als den Gebäudewert ab. Das Gutachten zieht die Abschreibung nach vorn – in die Jahre, in denen sie Ihnen am meisten bringt.

Heute10 Jahre20 Jahre30 Jahre40 Jahre50 Jahre
Mit Gutachten · Gesetzlich · Vorgezogene Abschreibung

–in den ersten 10 Jahren früher abgeschrieben

–Steuerwirkung in diesen 10 Jahren, beispielhaft

–bis der Gebäudewert vollständig abgeschrieben ist – statt

Beispielhafte Darstellung auf Basis Ihrer Eingaben im Rechner, ohne Zins- und Progressionseffekte.

Vorher · Nachher

Derselbe Gebäude­wert. Doppelte Abschreibung.

Beispiel: Gebäudewert 500.000 €, gesetzlich 2 % AfA. Weist ein Gutachten 25 Jahre Restnutzungsdauer nach, sind es 4 %.

Ohne individuelles Gutachten

10.000€ AfA / Jahr

2 % · gesetzlich4 % · nachgewiesen

Ablauf

In drei Schritten.

  1. 01

    Immobilie prüfen

    Mit wenigen Eckdaten schätzen wir ein, ob eine kürzere Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie realistisch ist. Unverbindlich.

  2. 02

    Gutachten erstellen

    Ein spezialisierter Sachverständiger ermittelt die tatsächliche Restnutzungsdauer und dokumentiert sie nachvollziehbar.

  3. 03

    Steuerlich berücksichtigen

    Ihr Steuerberater legt das Gutachten mit der Steuererklärung vor. Das Finanzamt entscheidet über die Anerkennung.

Für welche Immobilien?

Wo es sich besonders lohnen kann.

Mehrfamilienhaus

Hoher Gebäudewert, laufende Mieteinnahmen: Hier wirkt jeder Prozentpunkt AfA besonders stark.

Vermietete Eigentumswohnung

Auch für einzelne Wohnungen kann das Gutachten die Abschreibung des Gebäudeanteils erhöhen.

Altbau & älterer Bestand

Je älter das Gebäude und je weniger modernisiert, desto eher ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer.

Gutachten durch unseren spezialisierten Partner

Betongold Gutachten GmbH

Wir prüfen mit Ihnen das Potenzial, unser Partner erstellt das Restnutzungsdauer-Gutachten. Sie haben dabei einen Ansprechpartner: uns.

Für Kunden von Immobilienservice Patrick Atzor50 € Vorteil

Der Code wird bei der Beauftragung des Gutachtens angegeben.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Für wen kommt das in Frage?

Für Eigentümer vermieteter Immobilien, deren Gebäude tatsächlich kürzer nutzbar ist, als die gesetzliche Abschreibung unterstellt – häufig bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden. Für selbst genutzte Immobilien gibt es keine Gebäudeabschreibung.

Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

Das Finanzamt prüft jeden Fall einzeln. Grundlage ist ein nachvollziehbares Gutachten eines Sachverständigen. Eine Anerkennung kann niemand vorab garantieren.

Ist die Vorprüfung verbindlich?

Nein. Die Ersteinschätzung über unseren Partner ist unverbindlich. Erst wenn sich ein Gutachten voraussichtlich lohnt, entscheiden Sie, ob Sie es beauftragen.

Ersetzt das eine Steuerberatung?

Nein. Wir zeigen das mögliche Potenzial auf. Die steuerliche Umsetzung besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Immobilien × Steuern

Immobilienvermögen endet nicht beim Kaufpreis.

Lassen Sie unverbindlich prüfen, wie viel Abschreibung in Ihrer Immobilie steckt.

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